Informationen zum Schießbetrieb

Information zur Wiederaufnahme des Schießbetriebes

Liebe Schützenschwestern und Schützenbrüder,

für die Wiederaufnahme des Schießbetriebes, am Sonntag, den 5. Juli 2020, möchten wir Euch vorab noch ein paar Informationen zukommen lassen.

Zur Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gelten zu unserer und Eurer Sicherheit folgende Auflagen zur Wiederaufnahme des Schießbetriebes an der Schießsportanlage:

  • Maskenpflicht: Ein Mund- und Nasenschutz ist vor und nach des Schießens zu tragen. Dieser darf lediglich während des Schießens am Gewehr abgelegt werden.

Bei allen Wegen innerhalb der Schießanlage ist der Mund- und Nasenschutz sowie ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Hinweis: Für Mund- und Nasenschutz ist gesorgt, falls Ihr aber Eure persönlichen Mund-und-Nasen-Masken benutzen möchtet, haltet diese bitte parat.

  • Desinfektionsmittel wird vom Verein gestellt.
  • Hände-Hygiene: Beim Betreten und Verlassen der Anlage sind die Hände gründlich zu desinfizieren.
  • Personenanzahl am Schießstand: max. 2 aufsichtsführende Personen und max. 3 am Training teilnehmende Personen sind gleichzeitig auf dem Stand erlaubt.
  • Einteilung der Personenanzahl: Die Einteilung der Personen zum Schießen wird von den Schießwarten vor Ort vorgenommen und ist Folge zu leisten.
  • Gesellschaftsräume/-bereiche: Der Wartebereich darf unter Einhaltung der Auflagen (Mindestabstand, etc.) genutzt werden.
  • Sanitäranlagen: Die Sanitäranlagen sind geöffnet, dürfen genutzt werden und sind ausreichend mit Seife und Einweghandtücher ausgestattet. Die Hände sind auch hier gründlich zu waschen und zusätzlich zu desinfizieren.
  • Desinfektion der Gewehre: Die Gewehre und Kontaktflächen werden vor und nach dem Schießbetrieb sowie nach jeder Benutzung der einzelnen Teilnehmer durch die aufsichtsführenden Personen desinfiziert.
  • Anwesenheitsliste:  Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes sind wir dazu verpflichtet eine Anwesenheitsliste mit allen zu den Schießterminen anwesenden Personen inkl. der vollständigen Kontakt- und Adressdaten sowie dem Zeitraum der Anwesenheit zu führen. Die Liste liegt aus und wir bitten Euch zur Erfüllung dieser Bestimmungen diese beim Betreten und Verlassen der Schießanlage auszufüllen. Die Daten werden ohne Aufforderung nach 4 Wochen vernichtet.
  • Begrüßung: Begrüßungen in Form von Händeschütteln o. ä. sind untersagt.
  • Informationspflicht: Sollte eine Corona-Infektion bei einem Teilnehmer im Nachgang diagnostiziert werden, ist der Verein umgehend zu informieren.

Informationen zum Schießen auf

Schnüre/Jahresspangen/Vereinspokale Saison 2019/2020:

Da uns in diesem Jahr natürlich auch die Zeit fehlt bzw. Schießtermine in Bezug auf das Schießen und Erringen von Schnüren, Jahresspangen und Vereinspokalen genommen wurden bzw. fehlen und die regulär stattfindende Ausgabe dieser durch den Ausfall des Schützenfestes entfällt, haben wir uns folgendes einfallen lassen:

  • Auf Schnüre, Jahresspangen und Vereinspokale (außer Spießpokal) der Saison 2019/2020 darf an allen in diesem Jahr noch stattfindenden regulären Schießtermine bis Saison-Ende (Ende Oktober 2020) geschossen werden.
  • Eine Ausgabe der errungenen Schnüre/Jahresspangen/Vereinspokale 2019/2020 erfolgt dann anstatt an unserem Schützenfest in diesem Jahr auf einem Abschlussschießen 2020, welches von uns unter Vorbehalt am 24. Oktober 2020 (Ende der Schieß-Saison) geplant wird.
  • Die Saison 2020/2021 und somit das Schießen auf Schnüre/Jahresspangen/Vereinspokale für die Saison 2020/2021 startet dann wieder mit dem regulären Veranstaltungskalender im Frühjahr 2021.

Die Schießtermine 2020 stehen Euch unter folgendem Link https://www.bsv-huenxe.de/termine-schiessen-2020/ auf unserer Homepage zum Download oder auch zum Ausdruck zur Verfügung.

Zu den genannten Auflagen beraten wir uns regelmäßig und geben Euch im Einklang mit diesen genannten Regeln Informationen, sobald sich diese anpassen sollten.

Mit fröhlichen Schützengrüßen,

Euer Vorstand

BSV Hünxe 1701 e.V.

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